Kosten/Zuschuss der Krankenkassen

 

Viele gesetzliche und private Krankenkassen unterstützen die Beratung durch einen Krankenkassen-zuschuss für gesundheitsfördernde Vorsorgeleistungen (Beratungen im Präventionsbereich § 20 SGB V) oder ernährungstherapeutische Behandlungen (Beratungen im Rehabilitationsbereich § 43 SGB V).

 

Ob und in welcher Höhe (in der Regel 50-80 % der Kosten) Sie einen Krankenkassenzuschuss erhalten, entscheidet Ihre Krankenkasse nach Einzelfallprüfung.

 

Erforderlich sind eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Diagnose und formaler Empfehlung der Ernährungstherapie sowie ein Kostenvoranschlag meinerseits. 

 

Der/die Patient:in bezahlt die Kosten für die Ernährungsberatung direkt an mich. Die Krankenkasse erstattet anteilig nach Einreichung der Rechnung an den/die Patient:in. 

 

Gerne informiere ich Sie über Ihre persönlichen Möglichkeiten und stelle Ihnen alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung.