Viele gesetzliche und private Krankenkassen unterstützen die Beratung durch einen Krankenkassenzuschuss für gesundheitsfördernde Vorsorgeleistungen (Beratungen im
Präventionsbereich § 20 SGB V) oder ernährungstherapeutische Behandlungen (Beratungen im Rehabilitationsbereich § 43 SGB V).
Ob und in welcher Höhe (häufig bis zu 80% der Kosten) Sie einen Krankenkassenzuschuss erhalten, entscheidet Ihre Krankenkasse nach Einzellfallprüfung.
Gerne informiere ich Sie über Ihre persönlichen Möglichkeiten und stelle Ihnen alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung.