Als Ernährungsberaterin/DGE bin ich qualifiziert Ernährungsberatung nach §20 SGB V sowie Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
durchzuführen.
Unter Ernährungsberatung versteht man eine Präventionsleistung zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie
Vermeidung und Reduktion von Übergewicht. Diese Leistung findet meistens in Form von Präventionskursen statt, die viele Krankenkassen bis zu zwei Mal pro Jahr mit maximal 80% (75 Euro)
bezuschussen.
Bei der Ernährungstherapie geht es um ernährungs(mit)bedingte Krankheiten, wie Zöliakie, Allergien, Diabetes,
Adipositas etc. Für diese Leistung muss eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von einem Arzt ausgestellt werden, die der jeweiligen Krankenkasse zur Entscheidung über die Erstattung
der Kosten vorgelegt wird. Ernährungstherapie zählt bislang zu den Kann-Leistungen der Krankenkassen, so dass es individuell verschieden ist, ob und wenn in welcher Höhe die Kosten
übernommen werden.
Bislang biete ich ausschließlich Ernährungstherapie an. Schwerpunkte liegen bei Ernährung von
Lebensmittelallergien und –unverträglichkeiten (z.B. Fruktosemalabsorption, Laktoseintoleranz), Ernährung bei Zöliakie sowie Ernährung bei Über-und Untergewicht im Säuglings-und
Kindesalter sowie bei Erwachsenen. Ich bin jedoch jeglichen Ernährungsfragen und ernährungsbedingten Krankheiten gegenüber offen.